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AGB
Stand 01.12.2020
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Power & Storage LiTec GmbH
1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkäufe von der Power & Storage LiTec GmbH in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote von der Power & Storage LiTec GmbH.
Der Auftraggeber erklärt sich mit der Angebotsabgabe einverstanden, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Power & Storage LiTec GmbH an die Stelle seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten.

2. Vertragsschluss

(1) Aufträge („verbindliche Bestellungen“) des Auftraggebers sind verbindlich und führen erst mit der schriftlichen Annahme (Annahmeerklärung, Auftragsbestätigung, Rechnung) durch die Power & Storage LiTec GmbH oder der Ausführung der Bestellung durch die Power & Storage LiTec GmbH zum Vertrag. Diese AGB sind Bestandteil aller Annahmeerklärungen von der Power & Storage LiTec GmbH. Ziffer 1 gilt entsprechend. Die verbindliche Bestellung des Auftraggebers ist als Angebot gem. § 145 BGB zu qualifizieren, die Power & Storage LiTec GmbH kann dieses innerhalb von 4 Wochen schriftlich annehmen, hierdurch wird dann der Vertrag geschlossen. Schadensersatzansprüche wegen der Ablehnung eines Auftrages sind ausgeschlossen. Die unverbindliche Bestellanfrage unter www.power-and-storage.de oder per Mail unter mail@power-and-storage.de oder info@power-and-storage.de stellt keine Bestellung dar.
(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, auf Datenträgern gespeicherten Programmen usw. behält sich die Power & Storage LiTec GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen und/oder Datenträger sowie die hierauf gespeicherten Daten dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche Unterlagen und/oder Datenträger, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Power & Storage LiTec GmbH.
(3) Eine Eingangsbestätigung der verbindlichen Bestellung verkörpert keine Annahmeerklärung. Sie informiert nur über den Eingang der Bestellunterlagen.
(4) Soweit der Vertragsgegenstand mit einem Gebäude oder Grundstück bestimmungsgemäß fest verbunden werden soll, so erklärt der Auftraggeber, Eigentümer des Gebäudes / Grundstücks zu sein oder zum Abschluss des Vertrages durch die Grundstückseigentümer ermächtigt zu sein. Der Auftraggeber wird die Power & Storage LiTec GmbH unaufgefordert und unverzüglich über die Eigentumsrechte oder die Änderung der Eigentumsrechte vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises aufklären.

3. Installation, Liefer- und Montagezeit

(1) Für die Montage und Installation gelten, soweit beauftragt und nichts anderes schriftlich vereinbart ist, folgende Bestimmungen:
Der Auftraggeber hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu stellen:
a) alle Erd-, Bau- und sonstigen branchenfremden Nebenarbeiten einschließlich der dazu benötigten Fach- und Hilfskräfte, Baustoffe und Werkzeuge,
b) Energie und Internetzugang an der Aufstellungsstelle bzw. dem Verwendungsort, einschließlich der erforderlichen Anschlüsse
c) der Auftraggeber hat zum Schutz des Liefer- und des Montagepersonals auf der Lieferstelle alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, 
d) der Auftraggeber hat vor Beginn der Montagearbeiten alle nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen sowie die ggf. erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Vor Beginn der Installation müssen sämtliche vom Auftraggeber durchzuführenden Vorarbeiten so weit fortgeschritten sein, dass die Aufstellung oder Montage vereinbarungsgemäß begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. 
(2) Die Liefer- und Montagefristen sind in der verbindlichen Bestellung festgelegt. Der Verkäufer kann den vorgenannten Montage- und Liefertermin um 4 Wochen überschreiten.
Die Einhaltung der Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Dieser hat dafür Sorge zu tragen, dass alle erforderlichen Genehmigungen erteilt werden. Für die Montage der Anlage sind ggf. behördliche Baugenehmigungen notwendig die vom Auftraggeber beizubringen sind.

Die Einhaltung der von der Power & Storage LiTec GmbH angegebenen Lieferzeit setzt somit die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Auftraggebers voraus, insbesondere den rechtzeitigen Zugang sämtlicher ggfs. vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen für die Anmeldung bei dem zuständigen Netzbetreiber, Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen, insbesondere den Eingang einer vereinbarten Anzahlung, Sicherheitsleistung oder etwaige Akkreditive. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.

(3) Bei späteren Abänderungen des Vertrages, die die Lieferzeit beeinflussen, verlängert sich diese angemessen. Gleiches gilt für Lieferverzögerungen infolge höherer Gewalt, d.h. wenn die Power & Storage LiTec GmbH an der Erfüllung der Lieferverpflichtung durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände gehindert ist - die trotz der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwendbar waren - gleichwohl ob diese bei der Power & Storage LiTec GmbH oder bei einem Vorlieferanten eingetreten sind, wie z.B. allgemeiner Arbeitskräftemangel, Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, Transportschwierigkeiten, Mangel wesentlicher Rohstoffe, Pandemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr usw..
Beide Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, sich über auftretende Abwicklungsschwierigkeiten oder Verzögerungen bei der Vertragsdurchführung unverzüglich zu unterrichten.
(4) Teillieferungen sind in jedem Fall zulässig, soweit diese dem Auftraggeber zumutbar sind.
(5) Der Beginn der Lieferfristen im Falle eines vereinbarten Finanzierungsservices gem. Ziffer 6 dieser AGB erfolgt abweichend mit Zugang der Finanzierungsbestätigung des Kreditinstituts und Zahlung der ab Vertragsschluss fälligen Anzahlung.
(6) Die Power & Storage LiTec GmbH kann sich Dritter bedienen, um seine Pflichten zu erfüllen.

4. Abnahme

(1) Ist eine Montage beauftragt ist nach Fertigstellung der Auftraggeber zur unverzüglichen Abnahme verpflichtet. Die Abnahme darf nicht wegen unerheblicher Mängel verweigert werden. Power & Storage LiTec GmbH kann zur Abgabe der Abnahmeerklärung eine angemessene Frist setzen, nach deren Ablauf die Leistung als abgenommen gilt.
(2) Auf Verlangen der Power & Storage LiTec GmbH hin, ist der Auftraggeber zu einer Teilabnahme verpflichtet. In einer Inbetriebnahme des Vertragsgegenstandes und/oder einer Benutzung durch den Auftraggeber ist stets eine Abnahme der Leistung zu sehen, es sei denn, mit dem Auftraggeber ist individualvertraglich die Durchführung eines Probebetriebs ausdrücklich vereinbart.
(3) Alle Produkte sind entsprechend dem Stand der Technik gefertigt. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten, dies gilt insbesondere, wenn der Austausch bestimmter Batterietypen oder Elemente für den Auftraggeber vorteilhaft ist und dem Stand der Technik entsprechen und keine Mehrkosten für den Auftraggeber entstehen.
(4) Die Power & Storage LiTec GmbH trägt wenn nicht anders vereinbart die Gefahr bis zur Lieferung/Abnahme des Vertragsgegenstandes, Bei Versendung gilt die Lieferung als abgenommen durch die Unterzeichnung/Annahme der Sendung bei dem Versanddienstleister. Mit der Lieferung/Abnahme des Teils des Vertragsgegenstandes geht die Gefahr für diesen Teil auf den Auftraggeber über. Wird der Vertragsgegenstand nach Anlieferung bei dem Auftraggeber und vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare, von der Power & Storage LiTec GmbH nicht zu vertretende Umstände, beschädigt oder zerstört, so hat diese Anspruch auf Bezahlung der bisher ausgeführten Arbeiten sowie der sonstigen entstandenen Kosten. Zu diesen Arbeiten gehören insbesondere auch alle mit der baulichen Anlage des Auftraggebers verbundenen, in ihre Substanz eingegangenen Leistungen, unabhängig von deren Fertigstellungsgrad. Hat der Auftraggeber wegen der Zerstörung oder der Beschädigung vor Abnahme Ansprüche gegen Dritte, so verpflichtet er sich auf Verlangen der Power & Storage LiTec GmbH diese - sofern rechtlich zulässig – an die Power & Storage LiTec GmbH abzutreten.

5. Zahlungsbedingungen

(1) Der für die bestellte Ware geschuldete Kaufpreis ist ein Pauschalpreis der zzgl. der im Zeitpunkt der Lieferung geltenden Mehrwertsteuer zu entrichten ist.
(2) Sofern nicht mit dem Auftraggeber ausdrücklich Zahlungsbedingungen vereinbart worden sind, so hat die Zahlung durch Überweisung auf das Konto der Power & Storage LiTec GmbH wie folgt zu erfolgen: 70 % (inkl. MwSt.) des Kaufpreises nach Erhalt der Auftragsbestätigung und Rechnung, 30 % (inkl. MwSt.) bei Meldung der Versandbereitschaft.
Bei Sonderbestellungen sind 100% Anzahlung (inkl. MwSt.) bei Auftragsbestätigung und Rechnung fällig.

Es können auch andere, individuelle Zahlungsziele vereinbart werden. Dies erfordert jedoch die Schriftform und eine separate schriftliche Zustimmung unsererseits. Insbesondere abweichende in allgemeinen Einkaufs- und Geschäftsbedingungen genannte Zahlungsmodalitäten erfordern eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung unsererseits.
(3) Ein Skonto-Abzug ist nicht zulässig, es sei denn, dass dies mit dem Auftraggeber ausdrücklich schriftlich durch Unterschrift vereinbart worden ist.
(4) Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist die Power & Storage LiTec GmbH berechtigt, ihre Arbeiten einzustellen und nicht verbautes Material von der Baustelle auf Kosten des Auftraggebers zu entfernen.
(5) Der Auftraggeber kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur dann geltend machen, soweit diese auf Ansprüche aus dem Vertrag beruht. Gegenüber der Power & Storage LiTec GmbH bestehende Ansprüche des Auftraggebers dürfen ohne Zustimmung der Power & Storage LiTec GmbH nicht abgetreten werden.

6. Finanzierung

(1) Bei Inanspruchnahme des Finanzierungs-Service weist die Power & Storage LiTec GmbH dem Auftraggeber Kreditinstitute nach, welche den Vertragsgegenstand finanzieren.
Der Auftraggeber kann von der Bestellung zurücktreten, wenn die von von der Power & Storage LiTec GmbH nachgewiesenen Kreditinstitute die benötigten Kreditmittel nicht innerhalb einer angemessenen Frist (drei Monate) zusagen oder den Kreditwunsch endgültig ablehnen. Bis zu dieser Finanzierungszusage gerät der Auftraggeber nicht in Verzug mit seinen Zahlungsverpflichtungen gem. Ziffer 5 des Vertrages. Das Rücktrittsrecht gilt nicht, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungsverpflichtungen verletzt und deshalb der Kredit nicht gewährt wird. Ein gesetzliches Widerrufsrecht des Auftraggebers bleibt unberührt.

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Anträge zu stellen, Unterlagen beizubringen und alle notwendigen Erklärungen abzugeben, um die Finanzierung zu ermöglichen. Power & Storage LiTec GmbH wird die von den Kreditinstituten benötigten Unterlagen weiterleiten und den Kreditantrag durch erforderliche Zuarbeiten unterstützen.

(3) Im Falle der Beantragung von Fördermitteln wird die Power & Storage LiTec GmbH die Antragstellung unterstützen. Bei nicht erfolgter Förderung steht dem Auftraggeber kein Rücktrittsrecht zu. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, sich die Förderwürdigkeit vor der verbindlichen Bestellung von der fördernden Stelle bescheinigen zu lassen.
Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB wird folgende Widerrufsbelehrung erteilt:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b § 1 Absatz 1EG BGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt.
Der Widerruf ist zu richten an:

Power & Storage LiTec GmbH
Schöne Aussicht 18
65597 Hünfelden

Email: info@power-and-storage.de

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise:
Bei Widerruf dieses Vertrags sind Sie auch an einen mit diesem Vertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden, wenn der zusammenhängende Vertrag eine Leistung betrifft, die von uns oder einem Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten erbracht wird.
Ende der Widerrufsbelehrung

7. Garantie / Gewährleistung / Rücknahme
(1) Ein Sachmangel ist gegeben, wenn die Ware nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist, oder nicht für die vertraglich vereinbarte Verwendung geeignet ist. 
(2) Änderungen in der Ausführung der Leistungen sowie sonstige Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, stellen keine Mängel dar. 
(3) Soweit nicht abweichend vereinbart und beauftragt, werden Empfehlungen sowie Mengen- und Maßaufnahmen grundsätzlich unverbindlich durch die Power & Storage LiTec GmbH abgegeben. 
(4) Die Power & Storage LiTec GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fährlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 
(5) Die Power & Storage LiTec GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Power & Storage LiTec GmbH schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Bei einfach fahrlässigen Verletzungen nicht wesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung ausgeschlossen. 
(6) Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung der Power & Storage LiTec GmbH grundsätzlich auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Gleiches gilt, wenn dem Kunden Ansprüche auf Schadenersatz statt der Leistung zustehen. 
(7) Die Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder aufgrund der Übernahme einer Garantie. 
(8) Eine über die gesetzlichen Mangelbeseitigungsrechte hinausgehende Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält, übernimmt die Power & Storage LiTec GmbH ausschließlich nur dann, wenn dieses schriftlich und besonders vereinbart wurde. 
(9) Leistungs- und Produktgarantien der Hersteller verwendeter Komponenten (wie z.B. Elektronikbauteile und Wechselrichter) werden, soweit keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, ausschließlich durch die jeweiligen Hersteller gewährt. Nach Ablauf der Gewährleistungsfristen sind Ansprüche aus diesen Garantien direkt gegen den jeweiligen Hersteller zu richten. 
(10) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. sonnen haftet insbesondere nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, wie z. B. entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden. 
(11) Soweit eine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Power & Storage LiTec GmbH. 
(12) Ergibt die Überprüfung der Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, sind die im Rahmen der Überprüfung und Leistungserbringung entstandenen Kosten durch den Kunden zu tragen. 
(13) Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche. 
(14) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.
(15) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Sache bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
(16) Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen:
a) Als Beschaffenheit der Sache gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
b) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
c) Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht:
- für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
- soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben;
- bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben;
- bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die Sie im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen uns haben.
(17) Bei mangelhafter Leistung oder Lieferung hat der Auftragnehmer nach Wahl das Recht, die Mängel kostenfrei zu beseitigen oder gegen Zurücknahme kostenlos Ersatz zu liefern. Ist die Beseitigung des Mangels für die Power & Storage LiTec GmbH unzumutbar oder ist sie unmöglich oder würde sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern und wird sie deshalb von der Power & Storage LiTec GmbH verweigert, so kann der Auftraggeber durch Erklärung gegenüber von der Power & Storage LiTec GmbH die Vergütung mindern (§ 638 BGB).
Soweit der Auftraggeber der Power & Storage LiTec GmbH eine Frist zur Nachbesserung setzt, muss diese angemessen sein. Dabei ist zu berücksichtigen, ob bestimmte Teile der Ware individuell herzustellen oder zu beschaffen sind.
(18) Eine Garantie wird von der Power & Storage LiTec GmbH nicht gewährt, es sei denn, dass dies mit dem Auftraggeber ausdrücklich vereinbart worden ist. 
Sofern Hersteller Garantien gewähren, werden die Garantieunterlagen durch die Power & Storage LiTec GmbH übergeben.
(19) Altbatterien enthalten wertvolle Rohstoffe, die wieder verwertet werden. Wir nehmen die gelieferten Batterien kostenlos zurück. Hierzu senden Sie uns die Altbatterien für uns kostenfrei an folgende Adresse:

Power & Storage LiTec GmbH
Schöne Aussicht 18
65597 Hünfelden

8. Haftung

(1) Wenn der Vertragsgegenstand durch Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Auftraggebers, die folgenden Regelungen entsprechend.

(2) Für Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstanden sind, haftet die Power & Storage LiTec GmbH – aus welchen Gründen auch immer – nur:

a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei Mängeln, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit von der Power & Storage LiTec GmbH garantiert wurden,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Power & Storage LiTec GmbH wird auf Verlangen die geschlossene Haftpflichtversicherung nachweisen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinns.

9. Rücktritt/Schadensersatz

(1) Die Power & Storage LiTec GmbH kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber eine ihm obliegende Handlung (Mitwirkungsverpflichtung gem. § 642 BGB) unterlässt und trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung nicht erfüllt und dadurch die Power & Storage LiTec GmbH außerstande ist, die vereinbarten Leistungen zu erfüllen. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.
(2) Die Power & Storage LiTec GmbH ist zum Rücktritt vom Vertrag auch berechtigt, wenn der Auftraggeber eine ihm obliegende Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung nicht erfüllt.
(3) Erfüllt der Auftraggeber den Vertrag nicht, ohne dazu berechtigt zu sein, kann die Power & Storage LiTec GmbH nach Rücktritt vom Vertrag, Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadensersatzanspruch beträgt pauschal 15 % des vereinbarten Netto-Kaufpreises.
Der Schadensersatzanspruch kann höher angesetzt werden, wenn die Power & Storage LiTec GmbH einen höheren Schaden nachweist. Der Schadensersatzanspruch ist niedriger anzusetzen, gegebenenfalls auf Null zu reduzieren, wenn der Auftraggeber einen geringeren Schaden nachweist. 

10. Eigentumsvorbehalt

(1) Die Power & Storage LiTec GmbH behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an sämtlichen Liefer- und Leistungsgegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen vor. Sofern eine Teilabnahme vorgenommen wird, geht das Eigentum bei Eingang aller diesbezüglich erforderlichen Zahlungen über.
(2) Soweit die Liefer- oder Leistungsgegenstände wesentlicher Bestandteil des Grundstückes des Auftraggebers geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber auf Verlangen der Power & Storage LiTec GmbH, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine die Demontage der Gegenstände zu gestatten oder bei Miteigentum durch Dritte die Gestattung einzuholen und der Power & Storage LiTec GmbH das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen oder übertragen zu lassen. Die Kosten der Demontage trägt dann der Auftraggeber.

11. Datenschutz

(1) Die Power & Storage LiTec GmbH wird die personenbezogene Daten des Auftraggebers vertraulich und unter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verwenden. Die personenbezogenen Daten werden von der Power & Storage LiTec GmbH gespeichert und im Rahmen der Vertragsabwicklung gegebenenfalls Dienstleistungspartnern zur Verfügung gestellt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt darüber hinaus nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist bzw. der Auftraggeber seine Einwilligung erteilt hat.
Datenschutzbezogene Einwilligungen, die der Auftraggeber erteilt hat, können jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Auftraggeber ist berechtigt, seine Daten insgesamt löschen zu lassen, sofern die Speicherung nicht zur Durchführung noch nicht abgewickelter Verträge erforderlich ist oder soweit bei der Power & Storage LiTec GmbH aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungs- und Buchführungspflichten gespeichert werden müssen. In diesem Fall werden die Daten jedoch gesperrt.

(2) Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit Auskunft über den Umfang und die Verwendung seiner Daten zu verlangen. Sollte der Auftraggeber seine personenbezogene Daten ändern, berichtigen oder löschen lassen wollen, so kann er sich hierfür an die Power & Storage LiTec GmbH wenden.

12. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Unberührt davon bleiben die zwingenden Bestimmungen des Staates, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz von der Power & Storage LiTec GmbH, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Gleiches gilt auch, soweit der Auftraggeber bei Klageerhebung keinen Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Fall einer ergänzungsbedürftigen Lücke.


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